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Allgemeine Handreichungen

 

Allgemeines:

Wir sehen uns als Sprachdienstleister in der moralischen Pflicht, unsere Mitarbeiter dazu zu ermuntern, ein diskriminierungsfreies und gutes Deutsch zu verwenden.

Die deutsche Sprache ist eine der flexibelsten Sprachen der Welt. Sie erlaubt, auf neue Entwicklungen zu reagieren, ohne sich verbiegen zu müssen. Ihre Grammatik ist diskriminierungsfrei und in ihrem Genus-System so geschlechtsneutral wie nötig. In ihr kann man mit allen und über alles reden, schreiben und nachdenken. In ihr ist es möglich, Unrecht anzusprechen und zu beseitigen.

NIEMAND ist in der deutschen Sprache unsichtbar oder wird unsichtbar gemacht. Was wir allerdings in unserer Sprache sagen, liegt in unserer Verantwortung.

 

I. Genus Commune (Generisches Maskulinum):

Wir empfehlen sowohl in der internen als auch in der externen Unternehmenskommunikation die herkömmliche Sprache mit dem geschlechtsneutralen Genus Commune (generischen Maskulinum). Denn wer dieses verwendet, …

 

 II. Doppelnennungen:

Wir legen in der Kommunikation auch Wert darauf, auf übertrieben häufige Doppelnennungen, also Lehrer und Lehrerinnen oder Bürger und Bürgerinnen, zu verzichten. Diese erschweren nicht nur das Textverständnis, sondern führen zu einer Spaltung der Gesellschaft nach Geschlecht durch ständige sprachliche Trennung. Der herkömmliche Sprachgebrauch hingegen umfasst ALLE. Und schafft Gemeinsamkeit. 

 

III. Movierung und Sichtbarkeit:

Ein guter verständlicher Stil erfordert es, sprachliche Sexualisierung durch Movierung nur dann einzusetzen, wenn eine besondere Motivation zugrunde liegt. Diese kann bspw. bei der direkten Ansprache eines anwesenden zurhörenden Publikums gegeben sein (Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen).

Sollte es erforderlich sein das männliche Geschlecht sichtbar zu machen, kann auf die Attribuierung mit einem Adjektiv ausgewichen werden (Auch in diesem Jahr laden wir wieder ganz herzlich alle unsere männlichen Mitarbeiter - auch die Nicht-Väter - zum Vatertagsausflug ein.).

 

IV. Sonderzeichen:

Vom Gebrauch der Sonderzeichen (Gendersternchen, Gender-Gap, Doppelpunkte) raten wir ab, u.a. auch, weil sie nicht der Rechtschreibnorm entsprechen.   

 

V. Anrede:

In der formellen Korrespondenz empfehlen wir die klassischen Anredeformen (Sehr geehrte Damen und Herren/Sehr geehrte Frau …/Sehr geehrter Herr …). Bei Unsicherheiten kann auf Formen wie „Guten Tag Vorname+Nachname“ ausgewichen werden. Es gilt das Gebot der Höflichkeit.

 

VI. Rollen- und Berufsbezeichnungen:

Das Begriffspaar „Lehrer“ und „Schüler“ bezeichnet am zutreffendsten und ehrwürdigsten die jeweilige Rolle. Die Reduktion auf den rein formalen Aspekt der Teilnahme wie in „Teilnehmer“ kann stellenweise als vertretbar erachtet werden.

Bei der Rekrutierung von Fachkräften für unser Kerngeschäft lautet die Berufsbezeichnung in Stellenausschreibungen „Sprachlehrer“, jeweils spezifiziert nach zu unterrichtender Zielsprache (z.B. Englischlehrer).

Wir achten darauf, dass wir Berufsbezeichnungen nicht mit Personen verwechseln. Ein Beruf „Lehrerin“ existiert nicht. Es gibt weibliche Personen, die diesen Beruf ausüben und diese Personen kann man durchaus als „Lehrerinnen“ bezeichnen, das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass eine Lehrerin ebenso wie ihr männlicher Kollege den Beruf des „Lehrers“ ausübt.

 

VII. Partizipien:

Bei nominalisierten Partizipien ist unbedingt auf den richtigen Gebrauch zu achten: Formen wie „Teilnehmende“ oder „Mitarbeitende“ beschreiben vornehmlich Personen, denen eine gewisse Rolle lediglich temporär zuteil wird. „Teilnehmer“ und „Mitarbeiter“ hingegen sind Personen, die einen gewissen Status innehaben.

 

VIII. Guter Stil:

Guter Stil ist unser Aushängeschild und genießt in der Kommunikation absolute Priorität. Ferner halten wir uns an die amtliche Rechtschreibenorm, die wir auch unseren Schülern vermitteln müssen.

 

IX. Schlussbemerkung:

Oberste Maxime: Verstellen Sie sich nicht, denn das wirkt gekünstelt. Kommunikation sollte auch nicht den Anschein erwecken, dass sie von Ideologie geleitet wird. Bleiben Sie weitestgehend authentisch.

 

X. Umgang mit Beschwerden:

Sollte es bei der internen Kommunikation zu unangenehmen bzw. ehrverletzenden Missverständnissen kommen, kann jede am Konflikt beteiligte Person bei der Geschäftsführung ein Mediatorengespräch zur Beilegung einfordern.

Kunden können sich direkt an die Geschäftsführung wenden.

 

Dieser Leitfaden wurde auf der Grundlage des Manifestes der "Aktion Genderfrei" entwickelt. Mehr Informationen erfahren Sie demnächst hier

Hinweis an Unternehmen:

Sie können unseren Leitfaden gerne auch für Ihr Unternehmen nutzen. Einen PNG-Download des Logos bekommen Sie demnächst hier.